JuraForum.de > Gesetze > KunstUrhG - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-3, veröffentlichten bereinigten Fassung
Zuletzt geändert durch Artikel 3 § 31 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266)
Erster Abschnitt
(weggefallen)
Zweiter Abschnitt
Befugnisse des Urhebers
Dritter Abschnitt
(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Rechtsverletzungen
Fünfter Abschnitt
Schlußbestimmungen
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