JuraForum.de > Gesetze > KSchG > § 25 KSchG - Kündigung in Arbeitskämpfen
Vierter Abschnitt (Schlussbestimmungen)
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
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