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JuraForum.deGesetzeJJVEG - Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten 

JVEG - Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten

Übersicht


(+++ Textnachweis ab:  1. 7.2004 +++)

Das G wurde als Art. 2 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 3
Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern

Abschnitt 4
Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern

Abschnitt 5
Entschädigung von Zeugen und Dritten

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


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