JuraForum.de > Gesetze > J > JVEG - Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
(+++ Textnachweis ab: 1. 7.2004 +++)Das G wurde als Art. 2 des G v. 5.5.2004 I 718 (KostRMoG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 8 Satz 1 dieses G am 1.7.2004 in Kraft.
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3
Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
Abschnitt 4
Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
Abschnitt 5
Entschädigung von Zeugen und Dritten
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
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