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JuraForum.deGesetzeJGG§ 86 JGG - Umwandlung des Freizeitarrestes 

§ 86 JGG - Umwandlung des Freizeitarrestes

Jugendgerichtsgesetz

   Zweiter Teil (Jugendliche)
      Drittes Hauptstück (Vollstreckung und Vollzug)
         Erster Abschnitt (Vollstreckung)
            Zweiter Unterabschnitt (Jugendarrest)

Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)
    • Zweiter Teil (Jugendliche)
      • Drittes Hauptstück (Vollstreckung und Vollzug)
        • Erster Abschnitt (Vollstreckung)
          • Erster Unterabschnitt (Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit)
        • § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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