JuraForum.de > Gesetze > JGG > § 61 JGG
Zweiter Teil (Jugendliche)
Zweites Hauptstück (Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren)
Dritter Abschnitt (Jugendstrafverfahren)
Vierter Unterabschnitt (Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung)
weggefallen
© "§ 61 JGG" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.