JuraForum.de > Gesetze > JGG > § 49 JGG
Zweiter Teil (Jugendliche)
Zweites Hauptstück (Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren)
Dritter Abschnitt (Jugendstrafverfahren)
Zweiter Unterabschnitt (Das Hauptverfahren)
weggefallen
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