JuraForum.de > Gesetze > JGG > § 19 JGG
Zweiter Teil (Jugendliche)
Erstes Hauptstück (Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen)
Vierter Abschnitt (Die Jugendstrafe)
weggefallen
© "§ 19 JGG" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.