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JuraForum.deGesetzeJGG§ 14 JGG - Verwarnung 

§ 14 JGG - Verwarnung

Jugendgerichtsgesetz


   Zweiter Teil (Jugendliche)
      Erstes Hauptstück (Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen)
         Dritter Abschnitt (Zuchtmittel)

Durch die Verwarnung soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorgehalten werden.



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