JuraForum.de > Gesetze > JGG > § 125 JGG - In-Kraft-Treten
Fünfter Teil (Schluss- und Übergangsvorschriften)
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.
Fußnoten:
*)§ 125 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 4. August 1953. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.
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