- BGH, 05.02.2009, IX ZB 187/08
Lehnt das Insolvenzgericht den Antrag eines einzelnen Insolvenzgläubigers auf Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ab, ist der Insolvenzgläubiger auch dann nicht beschwerdeberechtigt, wenn er die Prüfung und Durchsetzung eines auf Ersatz eines Gesamtschadens gerichteten Anspruchs erreichen will.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 26.04.2007, 12 U 193/05
Die außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft wegen Eintretens besonderer Umstände kommt bei einem befristeten Mietvertrag nicht in Betracht. Die Klagerhebung gegen den Bürgen reicht zur Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung nur aus, wenn der Hauptschuldner als Rechtsperson untergegangen ist; dies ist bei einer...
- BAG, 25.01.2007, 6 AZR 559/06
Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur...
- BGH, 09.08.2006, IX ZB 200/05
Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Schadensersatzansprüche der Massegläubiger aus § 61 InsO gegen seinen Amtsvorgänger geltend zu machen.
- OLG-KOELN, 01.06.2006, 2 U 50/06
Zur Abgrenzung von Gesamtschaden und Individualschaden, wenn ein Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin eine Vielzahl von Gläubigern der Schuldnerin betrügerisch schädigt.
- OLG-MUENCHEN, 22.02.2006, 7 U 4657/05
I. Die Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine GmbH mit einem Stammkapital von 500.000,00 DM ist als Geschäftsmodell als solches nicht sittenwidrig, wenn Vertragspartner nicht zielgerichtet geschädigt werden sollen.
Auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens können einzelne Gläubiger grundsätzlich...
- HESSISCHES-LAG, 30.01.2006, 4 Ta 597/05
1. Offensichtlich mutwillig im Sinne von § 11 a Abs. 2 ArbGG kann eine Rechtsverfolgung auch dann sein, wenn der Antragsteller nicht wider besseres Wissen handelt, sondern sich einer für einen Rechtskundigen eindeutigen Rechtslage verschließt.
2. Die Geltendmachung eines Gesamtschadens im Sinne von § 92 InsO gegen den...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.09.2005, 7 W 61/05
Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich auch dann um einen Gesamtschaden im Sinne von § 92 InsO, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist, wenn der Schaden ein Grundstück betrifft,...
- OLG-DRESDEN, 09.08.2005, 2 U 897/04
1. Durchgriffsansprüche von Vereinsgläubigern gegen Mitglieder eines eingetragenen Vereins wegen Mißbrauchs der Rechtsform können im Falle der Insolvenz des Vereins entsprechend § 93 InsO nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
2. Der Insolvenzverwalter kann die ihm gemäß §§ 92, 93 InsO zustehende...
- LAG-HAMM, 08.02.2005, 19 Sa 2429/04
Die Mitteilung der Sozialplanabfindung und des Auszahlungstermins in einem vom Geschäftsführer unterzeichneten Kündigungsschreiben ist nicht als Schuldbeitritt des Geschäftsführers auszulegen.
Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber einem Altgläubiger der Gesellschaft ergibt sich nicht bereits daraus, dass...
- BGH, 06.05.2004, IX ZR 48/03
a) Eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO besteht nur für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten.
b) Bei Abschluß eines Vertrages kommt es für den Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit regelmäßig darauf an, ob der anspruchsbegründende Tatbestand materiell-rechtlich...
- BGH, 08.05.2003, IX ZR 334/01
Besteht der geltend gemachte Schaden darin, daß der Schuldner die aus einer Patronatserklärung verpflichtete Person ausgeplündert und diese Sicherheit damit finanziell entwertet hat, kann der Gläubiger als Ausgleich in der Regel nicht eine eigene Patronatserklärung des Schuldners, sondern allein Geldersatz verlangen.
Der...
- OLG-KARLSRUHE, 20.06.2002, 19 U 150/01
Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, den Quotenschaden der sogenannten Neugläubiger nach § 92 InsO geltend zu machen (im Anschluss an BGHZ 138, 211).
- BGH, 09.12.1999, IX ZR 102/97
AnfG [1898] § 13 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 240; InsO § 92
Wird der eingeklagte einheitliche Anspruch auf Rückgewähr von Vermögensgegenständen, die der - nicht am Verfahren beteiligte - Schuldner an den Beklagten verschoben haben soll, zugleich auf die Vorschriften über die Gläubigeranfechtung und andere Rechtsnormen (z.B. über...