- BFH, 13.05.2009, XI R 63/07
Das FA ist berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt.
- BGH, 02.04.2009, IX ZR 23/08
Zur Freigabe des Deckungsanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer durch den Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Haftpflichtschuldners.
Das Abtretungsverbot steht einer Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der Insolvenzmasse des Haftpflichtschuldners nicht entgegen.
Die Masse haftet...
- BGH, 12.02.2009, IX ZB 112/06
Gibt ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder einen dem Schuldner gehörenden Gegenstand aus der Insolvenzmasse frei, unterliegt dieser als sonstiges Vermögen des Schuldners dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO.
- OLG-DUESSELDORF, 24.09.2008, II-8 UF 212/07
Eine entsprechende Regelung im rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan ist als Verzicht des unterhaltsberechtigten Gläubigers auf laufende Unterhaltsansprüche ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bewerten, auch wenn der Unterhaltsgläubiger dem Plan in der Gläubigerversammlung widersprochen und das Insolvenzgericht...
- LAG-KOELN, 19.05.2008, 11 Ta 119/08
1. Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner vollstreckt werden. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO kommt nicht zu Anwendung. Ansprüche auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung (§ 888 ZPO) bleiben gegen den Schuldner selbst durchsetzbar.
2. Die...
- BGH, 12.12.2007, VII ZB 108/06
Das Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, NZBau 2007, 373 = Rpfleger 207, 405).
Die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist nach Eröffnung des...
- BGH, 27.09.2007, IX ZB 16/06
Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen.
Das Insolvenzgericht ist gemäß § 89 Abs. 3 InsO zur Entscheidung über Einwendungen gegen die...
- LAG-MUENCHEN, 08.12.2006, 11 Ta 328/06
Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der Verurteilung zur Erteilung einer Lohnabrechnung gegen den Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zwangsvollstreckung gegen das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO verstößt.
- OLG-HAMM, 10.11.2006, 11 UF 145/06
1.)
Die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz (BGH FamRZ 2005, 608) entfällt, wenn es dem Unterhaltsschuldner gelungen ist, sämtliche relevanten Schulden mit einem neuen, langfristig angelegten und in vertretbaren Raten abzutragenden Kredit abzulösen.
2.)
Die für diesen Kredit aufzubringenden...
- BGH, 21.09.2006, IX ZB 11/04
a) Das Insolvenzgericht und nicht das Vollstreckungsgericht ist funktionell zuständig, um über eine auf Massearmut gestützte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entscheiden, durch den ein Kostengläubiger in die Insolvenzmasse vollstreckt.
b) Das Vollstreckungsverbot...
- BGH, 13.07.2006, IX ZB 301/04
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig.
- BGH, 28.06.2006, VII ZB 161/05
Zu den Gläubigern im Sinne des § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gehören nicht Gläubiger von Schadensersatzansprüchen nach § 844 Abs. 2 BGB aus fahrlässig begangener unerlaubter Handlung.
- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 01.06.2006, 8 A 4495/04
1. Ein Verwaltungsakt hat sich solange nicht erledigt, wie das Verfahren des Verwaltungszwangs zu dessen Durchsetzung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
2. Zu dem Einzelfall des Betriebs einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage durch einen Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
3. Anordnungen,...
- BGH, 19.01.2006, IX ZR 232/04
a) Von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre betroffene Sicherungen eines Gläubigers sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam.
b) Wird infolge der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld.
c) Sicherungen eines Gläubigers, die infolge der...
- OLG-NAUMBURG, 29.10.2004, 14 WF 160/04
Unterhaltsansprüche bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterfallen der Unterbrechung, nicht hingegen die danach fällig werdenden Unterhaltsforderungen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 28.09.2004, 7 U 91/04
Ein Antrag auf Feststellung in einem Insolvenzanfechtungsverfahren, dass eine Abtretung unwirksam ist, enthält als "minus" den Antrag auf Feststellung, dass die Abtretung wirksam angefochten worden ist.
- OLG-HAMM, 30.06.2004, 11 UF 184/03
1.)
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt gem. § 240 ZPO zur Unterbrechung des Unterhaltsprozesses wegen der bis einschließlich des Eröffnungsmonats fällig gewordenen Ansprüche.
Über die weiteren Unterhaltsansprüche kann durch Teilurteil entschieden werden.
2.)
Zu den Anforderungen an die Bemühungen um eine...
- BGH, 18.05.2004, IX ZB 189/03
Vermag der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbständig tätige Schuldner die daraus herrührenden Verbindlichkeiten nicht zu erfüllen, haben die Neugläubiger, solange das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, grundsätzlich kein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung eines weiteren Insolvenzverfahrens.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 13.04.2004, 4 U 459/03
Grundlage für die Einziehung einer gepfändeten Forderung ist nicht das Entstehen eines Pfändungspfandrechts, sondern die Verstrickung. Die bloße Anfechtbarkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Umstand, dass ein Pfändungspfandrecht nicht entstanden ist, kann im Einziehungsprozess deshalb solange nicht...
- BGH, 05.02.2004, IX ZB 97/03
Der Rechtsmittelzug richtet sich nach allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften, wenn das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet.