- KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.07.2008, 3 Ws 137/08
Eine auf Grund eines dinglichen Arrestes erfolgte Pfändung bleibt weiter bestehen, wenn sie außerhalb der Monatsfrist des § 88 InsO unanfechtbar erlangt worden ist.
Die Regelung des § 39 InsO gilt nur für Forderungen derjenigen Gläubiger, die an der Gesamtvollstreckung im Rahmen des Insolvenzverfahrens teilnehmen, während der...
- BGH, 19.01.2006, IX ZR 232/04
a) Von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre betroffene Sicherungen eines Gläubigers sind gegenüber jedermann (schwebend) unwirksam.
b) Wird infolge der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre eine Zwangshypothek unwirksam, entsteht keine Eigentümergrundschuld.
c) Sicherungen eines Gläubigers, die infolge der...
- OLG-FRANKFURT, 03.08.2005, 20 W 141/05
Die sogenannte Rückschlagsperre des § 88 InsO gilt nicht entsprechend in Konkursverfahren, die vor dem 01.01.1999 eröffnet worden sind. Das allgemeine Veräußerungsverbot nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO hat nur die Bedeutung eines relativen Verfügungsverbotes nach den §§ 135, 136 BGB mit der Folge, dass es nach § 888 Abs. 2 BGB...
- BFH, 12.04.2005, VII R 7/03
Bei der Pfändung künftiger Forderungen entsteht das Pfändungspfandrecht nicht bereits mit der Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner, sondern erst mit der (späteren) Entstehung der Forderung. Das Pfändungspfandrecht als Sicherung i.S. des § 88 InsO ist daher erst dann erlangt, wenn die Forderung entsteht. Liegt...
- OLG-DUESSELDORF, 25.07.2003, 3 Wx 167/03
1.
Werden einzelne Bruchteile eines Grundstücks mit Zwangssicherungshypotheken
belastet, so sind die eingetragenen Hypotheken Gesamthypotheken.
2.
Eine für einen Insolvenzgläubiger nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetragene Zwangshypothek wird mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam und zur...
- OLG-DUESSELDORF, 11.07.2003, 3 Wx 302/02
1.
Ist eine zu Gunsten eines Insolvenzgläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek nach § 88 InsO unwirksam geworden, kann der Insolvenzverwalter die Berichtigung des Grundbuchs verlangen.
2.
Die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam gewordene Sicherungshypothek ist zu einer Eigentümergrundschuld...
- OLG-FRANKFURT, 22.01.2003, 17 U 69/02
Zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Eingreifen der Rückschlagsperrfrist nach § 88 InsO.
- OLG-FRANKFURT, 23.05.2002, 16 U 182/01
1. § 88 InsO gilt nur für Sicherungsrechte, nicht für Maßnahmen, die unmittelbar zur Befriedigung des Gläubigers führen.
2. Auch bei Leistungen des Schuldners zur Abwendung der Zwangsvollstreckung handelt es sich um inkongruente Rechtshandlungen im Sinne von § 131 InsO.
3. Ein für erledigt erklärter Insolvenzantrag kann...
- BGH, 15.07.1999, IX ZR 239/98
DDR: GesO §§ 7 Abs. 3 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3; InsO §§ 88, 106 Abs. 1
Vormerkungen, die in Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eingetragen worden sind, verlieren in der Gesamtvollstreckung ihre Wirksamkeit.
BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - IX ZR 239/98 -
Brandenburgisches OLG
LG Cottbus