- BGH, 25.09.2008, IX ZR 235/07
Die besondere Pflicht des Insolvenzverwalters, sich zu vergewissern, ob er bei normalem Geschäftsablauf zur Erfüllung der von ihm begründeten Forderungen mit Mitteln der Masse in der Lage sein wird, bezieht sich auf die primären Erfüllungsansprüche und nicht auf Sekundaransprüche (Klarstellung von BGHZ 159, 104, 110).
- OLG-KOELN, 21.11.2007, 2 U 110/07
1. Ein früherer Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin hat gegen den Insolvenzverwalter persönlich keinen Anspruch auf Einsicht in die jeweiligen Geschäftsunterlagen, die Buchführungsunterlagen sowie die Handakten.
2. Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, während eines Rechtsstreits die...
- OLG-ROSTOCK, 26.02.2007, 3 W 5/07
1. Die Insolvenzverwalterin nimmt die Leistung des Vermieters in Anspruch, wenn sie die Mieträume dem Schuldner überlässt, der dort mit ihrem Einverständnis seinen Handwerksbetrieb weiter führt.
2. Die verklagte Insolvenzverwalterin kann nicht Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung erwarten, wenn sie den Prozess gegen die...
- BAG, 25.01.2007, 6 AZR 559/06
Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur...
- BGH, 16.11.2006, IX ZB 57/06
Für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der Begründung einer arbeitsrechtlichen Masseverbindlichkeit, die hernach nicht aus der Masse erfüllt werden kann, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.
- HESSISCHES-LAG, 15.08.2006, 8 Ta 200/06
Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Schadensersatzansprüche, die ein Arbeitnehmer gegen einen Insolvenzverwalter geltend macht, sowohl wegen Verletzung von Arbeitgeberpflichten wie auch aus persönlicher Haftung dafür gemäß §§ 60, 61 InsO (Im Anschluss an BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 34/03 - DB 2003, 2132 unter...
- BGH, 09.08.2006, IX ZB 200/05
Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Schadensersatzansprüche der Massegläubiger aus § 61 InsO gegen seinen Amtsvorgänger geltend zu machen.
- OLG-DUESSELDORF, 28.04.2006, I-3 Wx 299/05
1. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wohnungseigentümers sind Wohngeldverbindlichkeiten, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständig sind, Altmasseverbindlichkeiten, soweit sie vor Masseunzulänglichkeitsanzeige (§ 208 InsO) des Insolvenzverwalters begründet wurden.
Sie können nicht mehr mit der...
- BAG, 19.01.2006, 6 AZR 600/04
§ 61 InsO gewährt nur einen Anspruch auf das negative Interesse.
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 18.11.2005, 5 Sa 41/05
Zur ursächlichen Haftung des Insolvenzverwalters für Forderungsausfall infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung einer im Prozessvergleich von ihm eingegangenen Verpflichtung zur Bezahlung von Masseverbindlichkeiten (Arbeitsentgeltansprüche eines freigestellten Arbeitnehmers) vor Eintritt von Masseunzulänglichkeit
- BGH, 03.11.2005, IX ZR 140/04
Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfasst nicht die Umsatzsteuer.
- LAG-MUENCHEN, 21.07.2005, 4 Sa 243/05
Eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters gemäß § 61 Satz 1 InsO für Neu-Masseverbindlichkeiten, die entstanden sind, weil er ein Arbeitsverhältnis nicht zum frühest möglichen Termin nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige gekündigt hat (§§ 208, 209 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 Ziff. 2 InsO; vgl. BAG, Ue. v. 04.06.2003 und...
- OLG-SCHLESWIG, 17.12.2004, 1 U 90/04
1. Führt die Geschäftsführerin eines Insolvenzschuldners in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter ihre Tätigkeit fort, so ist mangels näherer Vereinbarungen nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass ihr Vergütung nur bei Erzielung von Unternehmensgewinnen zusteht. Ungeachtet dessen ist allerdings ein Recht des...
- BGH, 17.12.2004, IX ZR 185/03
a) Der Insolvenzverwalter kann sich entlasten, wenn er zum Zeitpunkt der Begründung der Masseverbindlichkeit einen - aus damaliger Sicht - auf zutreffenden Anknüpfungstatsachen beruhenden und sorgfältig erwogenen Liquiditätsplan erstellt hat, der eine Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeit erwarten ließ.
b) Dem Verwalter...
- OLG-KARLSRUHE, 10.12.2004, 15 W 25/04
1. Erhebt der Insolvenzverwalter nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit (" 208 Abs. 1 InsO) eine Klage, so sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegener erstatten muss, eine Neumasseschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.
2. Stellt sich bei einer Neumasseschuld heraus, dass die Masse zur...
- BGH, 02.12.2004, IX ZR 142/03
Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Verfahrens die Interessen des Prozeßgegners an einer Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen (im Anschluß an BGHZ 148, 175 ff).
- OLG-CELLE, 13.07.2004, 16 U 11/04
1. Der Insolvenzverwalter haftet nach § 61 InsO nicht auf das Erfüllungsinteresse. Vielmehr hat er den Gläubiger nur so zu stellen, wie dieser ohne Eingehung des Schuldverhältnisses mit dem Verwalter gestanden hätte.
Wird ausgefallener Mietzins für Gewerberäume geltend gemacht, muss also dargelegt und gegebenenfalls bewiesen...
- OLG-CELLE, 26.05.2004, 3 U 287/03
1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.
2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann...
- BGH, 06.05.2004, IX ZR 48/03
a) Eine Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO besteht nur für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten.
b) Bei Abschluß eines Vertrages kommt es für den Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit regelmäßig darauf an, ob der anspruchsbegründende Tatbestand materiell-rechtlich...
- OLG-DUESSELDORF, 26.03.2004, I-16 U 216/02
1. Gemäss § 61 InsO hat der Insolvenzverwalter dem Gläubiger den Vertrauensschaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er bei Begründung der Verbindlichkeit auf eine für den Insolvenzverwalter mögliche Erfüllung vertraut hat.
2. Für eine Haftung nach § 61 InsO ist dann kein Raum, wenn der Vertragspartner über...