- OLG-DRESDEN, 25.11.2008, 8 U 1117/08
1. Im institutsübergreifenden Überweisungsverkehr erlangt die Empfängerbank buchmäßige Deckung schon mit vorbehaltloser Gutschrift des Überweisungsbetrages auf ein von ihr im Zahlungsverkehr genutztes Konto, ohne dass es für den Eingang auf eine weitere Nachdisposition ankäme.
2. Schreibt die Empfängerbank den...
- OLG-MUENCHEN, 11.07.2008, 25 U 2684/08
Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung für einen Arbeitnehmer, dem ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden ist, dieses aber unter anderem unter dem Vorbehalt einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit steht, kommt eine einschränkende Auslegung des Vorbehalts dahingehend,...
- BGH, 19.06.2008, IX ZR 84/07
Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.
- BGH, 27.03.2008, IX ZR 220/05
Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
- BAG, 21.02.2008, 6 AZR 273/07
Ermöglicht erst die Freigabe der zugunsten des Zahlungsempfängers an einem Bankguthaben des Schuldners bestellten Sicherheit dessen Verfügung über das Guthaben, so stellt die alsbaldige Zahlung des Schuldners nach der Freigabe ein Bargeschäft iSv. § 142 InsO dar. Die Zahlung unterliegt dann in der nachfolgenden Insolvenz des...
- BGH, 20.12.2007, IX ZR 132/06
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.
- BAG, 19.07.2007, 6 AZR 1087/06
Stimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einer Betriebsvereinbarung zu, nach der ein verpfändetes Kontoguthaben zur Befriedigung von Restansprüchen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan dienen soll, und führt er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum...
- LAG-MUENCHEN, 29.06.2007, 11 Sa 1226/06
Solange dem Arbeitnehmer lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht bezüglich einer vom Arbeitgeber zu seinem Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherung zusteht, erwirbt der Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers kein Aussonderungsrecht.
- BAG, 22.05.2007, 3 AZR 334/06 (A)
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Gilt bei einem eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht aus einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung ein in den Versicherungsvertrag aufgenommener Vorbehalt des Widerrufs für die Zeit bis zum...
- LAG-DUESSELDORF, 18.01.2007, 5 (8) Sa 1023/06
1) Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, stellen einfache Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO dar.
2) Ein Aussonderungsrecht i. S. d. § 47 InsO kann ausnahmsweise angenommen werden, wenn Abfindungsansprüche bestehen, die einem Sondervermögen zuzuordnen sind, das separiert von...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.11.2006, 26 U 28/06
Das Aufrechnungsverbot betr. eine schiedsbefangene Gegenforderung endet mit dem Erlass eines das Schiedsverfahren abschließenden Schiedsspruchs, selbst wenn dieser noch nicht für vollstreckbar erklärt worden ist.
- LAG-MUENCHEN, 20.10.2006, 11 Sa 727/05
Einzelfallentscheidung zur Frage des Bestehens eines Aussonderungsrechts des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers bezüglich eines eingeschränkt widerruflichen Bezugsrechts des Arbeitnehmers aus einem zu seinen Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag
- LAG-HAMM, 22.09.2006, 4 Sa 629/06
Hat ein Arbeitnehmer ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht an einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung, dann steht ihm in der Insolvenz des Arbeitgebers ein Aussonderungsrecht i.S.v. § 47 InsO hinsichtlich des Rückkaufswertes der zu seinen Gunsten abgeschlossenen Lebensversicherung zu (wie BGH, Urteil vom...
- LAG-KOELN, 11.05.2006, 10 Sa 1636/05
Zur Behandlung des eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers aus einer Direktversicherung des Arbeitgebers (Lebensversicherung) in der Insolvenz des Arbeitgebers
Hier: Anspruch des Arbeitnehmers auf Übertragung der Rechte aus der Lebensversicherung gegen den Insolvenzverwalter.
- BGH, 04.05.2006, IX ZB 285/04
a) In der Insolvenz des nicht verwaltenden Ehegatten gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zur Insolvenzmasse.
b) Der verwaltende Ehegatte kann im Insolvenzverfahren des nicht verwaltenden die Gegenstände des Gesamtguts aussondern.
- BGH, 03.05.2006, IV ZR 134/05
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZR 85/04 - ZIP 2005, 1836).
- SAARLAENDISCHES-OLG, 09.03.2006, 8 U 119/05
Zur Vorenthaltung der Mietsache durch den Insolvenzverwalter nach der Kündigung eines Tankstellenmietvertrags.
- OLG-HAMM, 24.01.2006, 27 U 159/05
Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1...
- BGH, 07.07.2005, III ZR 422/04
Zur Aussonderung von Geldbeträgen, die irrtümlich noch nach der Kündigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto geleistet worden sind.
- BGH, 08.06.2005, IV ZR 30/04
Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall.