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JuraForum.deGesetzeInsO§ 38 InsO - Begriff der Insolvenzgläubiger 

Stand: 20.05.2013

§ 38 InsO - Begriff der Insolvenzgläubiger

Insolvenzordnung

   Zweiter Teil (Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte)
      Zweiter Abschnitt (Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger)

Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).



Weitere Vorschriften um § 38 InsO

Entscheidungen zu § 38 InsO

  • BFH, 30.04.2009, V R 1/06
    1. Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrages, wird die Werklieferung --wenn keine Teilleistungen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind-- erst mit der Leistungserbringung nach...
  • BGH, 29.01.2009, III ZB 88/07
    a) Ein nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergangener, auf eine Leistung gerichteter Schiedsspruch kann als bloße Feststellung zur Insolvenztabelle auszulegen sein, wenn aufgrund der Entscheidungsgründe feststeht, dass die zuerkannte Forderung nur ein Recht auf insolvenzmäßige Befriedigung verschaffen sollte und es sich bei...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 02.12.2008, 13 U 8/08
    Kein Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbuchungen aufgrund vorheriger konkludenter Genehmigung durch den Schuldner.
  • BGH, 06.12.2007, IX ZR 215/06
    Der Rückgriffsanspruch eines Dritten wegen der Tilgung einer Insolvenzforderung stellt selbst dann eine Insolvenzforderung dar, wenn er erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist.
  • BAG, 27.09.2007, 6 AZR 975/06
    Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.
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