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JuraForum.deGesetzeInsO§ 325 InsO - Nachlassverbindlichkeiten 

§ 325 InsO - Nachlassverbindlichkeiten

Insolvenzordnung

   Zehnter Teil (Besondere Arten des Insolvenzverfahrens)
      Erster Abschnitt (Nachlassinsolvenzverfahren)

Im Insolvenzverfahren über einen Nachlass können nur die Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden.



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