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JuraForum.deGesetzeInsO§ 321 InsO - Zwangsvollstreckung nach Erbfall 

§ 321 InsO - Zwangsvollstreckung nach Erbfall

Insolvenzordnung

   Zehnter Teil (Besondere Arten des Insolvenzverfahrens)
      Erster Abschnitt (Nachlassinsolvenzverfahren)

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlass, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.



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