JuraForum.de > Gesetze > InsO > § 320 InsO - Eröffnungsgründe
Zehnter Teil (Besondere Arten des Insolvenzverfahrens)
Erster Abschnitt (Nachlassinsolvenzverfahren)
Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Beantragt der Erbe, der Nachlassverwalter oder ein anderer Nachlasspfleger oder ein Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
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