Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeInsO§ 312 InsO - Allgemeine Verfahrensvereinfachungen 

Stand: 20.05.2013

§ 312 InsO - Allgemeine Verfahrensvereinfachungen

Insolvenzordnung

   Neunter Teil (Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren)
      Dritter Abschnitt (Vereinfachtes Insolvenzverfahren)

(1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen auszugsweise; § 9 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird abweichend von § 29 nur der Prüfungstermin bestimmt. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eröffnet, so beträgt die in § 88 genannte Frist drei Monate.

(2) Die Vorschriften über den Insolvenzplan (§§ 217 bis 269) und über die Eigenverwaltung (§§ 270 bis 285) sind nicht anzuwenden.


Weitere Vorschriften um § 312 InsO

Entscheidungen zu § 312 InsO

  • BGH, 20.03.2003, IX ZB 388/02
    Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers kann die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn der Antrag im Schlußtermin gestellt worden ist, es sei denn, daß ein besonderes Verfahren angeordnet worden ist, nach dessen Vorschriften von der Abhaltung eines Schlußtermins abgesehen werden darf. Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens...
  • OLG-SCHLESWIG, 01.02.2000, 1 W 53/99
    1. Wird ein Verbraucherinsolvenzverfahrens abgelehnt, weil das Regelinsolvenzverfahren die richtige Verfahrensart sei, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden. 2. Ob die Voraussetzung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wegen der Ausübung einer nur geringfügigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinn von § 304 Abs. 1...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 312 InsO - Allgemeine Verfahrensvereinfachungen"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche