- BGH, 02.07.2009, IX ZB 63/08
Der Schuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.
- BGH, 12.02.2009, IX ZB 215/08
Der geschäftsführende Mehrheitsgesellschafter einer GmbH übt auch dann eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften über das Verbraucherinsolvenzverfahren aus, wenn die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist.
- BGH, 23.10.2008, IX ZB 112/08
Stellt sich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren heraus, dass die dem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügende Abtretungserklärung nicht vorliegt, so darf das Insolvenzgericht dem Schuldner für die Nachreichung der Abtretungserklärung keine Frist setzen, die kürzer ist als ein Monat.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 17.06.2008, 1 W 425/05
1. Die Entstehung der Gebühr nach RVG-VV Nr. 2504 setzt voraus, dass zunächst ein Plan zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erstellt wurde, auf dessen Grundlage eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern herbeigeführt werden soll.
2. Ein solcher Plan muss schriftlich vorliegen und als...
- BGH, 05.06.2008, IX ZB 37/06
Zur groben Fahrlässigkeit wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben über den "sonstigen Lebensunterhalt" in dem Vermögensverzeichnis des Schuldners.
- OLG-FRANKFURT, 21.04.2008, 20 W 394/07
Schreibt ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe den einzigen Gläubiger an, um die Höhe der Forderung zu erfahren, so erfüllt diese Tätigkeit die Voraussetzungen der Nr. 2604 (jetzt: 2504) VV auch dann nicht, wenn das Schreiben den Hinweis enthält, dass mit Hilfe der Insolvenzordnung eine Schuldenbereinigung durchgeführt werden...
- OLG-FRANKFURT, 15.01.2007, 4 W 91/06
Der Streitwert für die Auskunftsklage gem. § 305 II S. 2 InsO richtet sich nach dem Aufwand des Klägers bei eigenständiger Ermittlung von Bestand und Höhe der Gläubigerforderung.
- BGH, 13.07.2006, IX ZB 288/03
Das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit der Abtretungserklärung gilt auch für Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat.
- BGH, 07.04.2005, IX ZB 195/03
a) Zur Anfechtbarkeit der Rücknahmefiktion.
b) Im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sind die Höhe und der voraussichtliche Zeitpunkt der Fälligkeit von Ansprüchen aus bestehenden Schuldverhältnissen anzugeben, auch wenn die Forderung gestundet ist oder sie erst nach Verfahrenseröffnung entsteht; dies gilt auch für...
- HESSISCHER-VGH, 03.03.2005, 6 TG 2352/04
Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung kann weder aus § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung noch aus dem Grundgesetz einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Land Hessen herleiten.
- BGH, 17.02.2005, IX ZB 176/03
a) Nach Eingang eines Gläubigerantrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat das Insolvenzgericht den Schuldner darauf hinzuweisen, daß er zur Erreichung der Restschuldbefreiung nicht nur einen entsprechenden Antrag, sondern darüber hinaus auch einen Eigenantrag auf Insolvenzeröffnung stellen muß; dafür ist dem Schuldner...
- BGH, 16.10.2003, IX ZB 599/02
Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, daß sein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil er unvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt worden sei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 30.01.2002, 3 W 235/01
Die Restschuldbefreiung setzt keine höchstpersönliche Abtretungserklärung des Schuldners voraus; im Falle einer Verletzung rechtlichen Gehörs kann dieser die Abtretungserklärung nachreichen.
- OLG-FRANKFURT, 04.12.2001, 26 W 167/01
Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan bei voller Befriedigung der Kleingläubiger.
- BAYOBLG, 04.09.2001, 4Z BR 18/01
Wird der Ergänzungsaufforderung des Insolvenzgerichts gemäß § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO nicht fristgerecht nachgekommen, so gilt Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens lediglich nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO als zurückgenommen.