- OLG-MUENCHEN, 13.01.2009, 5 U 2379/08
Die Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken wird durch die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters zerstört, wenn zum Zeitpunkt, zu dem die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO als bewirkt gilt, die 6-Wochen-Frist nach Zugang des...
- LAG-HAMM, 25.10.2005, 4 Sa 1163/04
1. Die gegen ein klagabweisendes Urteil gerichtete Berufung ist trotz des Fehlens eines ausdrücklichen Rechtsmittel- und Sachantrags dann nicht nach § 64 Abs. 6 ArbGG i.V.m. §§ 522 Abs. 1, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO n.F. unzulässig, wenn sich aus dem Inhalt der in der Begründungsfrist eingegangenen Schriftsätze eindeutig ergibt...
- LAG-HAMM, 25.10.2005, 4 Sa 2419/04
1. Die vorausgegangene Anmeldung nach §§ 174, 28 InsO ist notwendige Prozessvoraussetzung für eine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter nach § 179 Abs. 1 InsO, denn sie ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass die Klageforderung im Verfahren angemeldet, geprüft und bestritten worden ist. War die...
- OLG-CELLE, 01.06.2005, 16 VA 3/05
Die Ernennung des Insolvenzverwalters im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 InsO gehört zur rechtsprechenden Tätigkeit. Ein Antrag auf Aufhebung der Ernennung an das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG ist deshalb unzulässig (Anschluss an OLG Hamm NJW 2005, 834).
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 13.04.2005, 6 W 2/02
Bei Vorliegen eines entscheidungsreifen Prozesskostenhilfegesuchs des Klägers wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über das Klägervermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird (Anschluss an OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. November 2004 - 4 W 155/04 = OLGR 2005, 414).
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 15.11.2004, 4 W 155/04
Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- OLG-HAMM, 14.10.2004, 15 VA 11/04
1) Die Auswahlentscheidung zur Person des Insolvenzverwalters bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist eine richterliche Entscheidung, die nicht der Überprüfung im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG unterliegt.
2) Dies gilt auch für eine begehrte Anweisung an das Insolvenzgericht, den Antragsteller künftig bei...
- BGH, 17.02.2004, IX ZR 135/03
Es ist rechtswidrig, die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, des Konkursverfahrens oder des Insolvenzverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt als den der Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses durch den Richter zu datieren; gleichwohl sind solche bisher ergangenen Beschlüsse wirksam.
Ein nach Zahlungseinstellung oder...
- OLG-NAUMBURG, 03.04.2003, 8 WF 42/03
Die Anordnung der Prüfung eines Eröffnungsgrundes ist kein den Prozess unterbrechendes Ereignis.
Eine Unterbrechung tritt nur ein durch die Eröffnung oder Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter.
Eine wirksame Unterbrechung erfasst nur die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen...
- BGH, 09.01.2003, IX ZR 85/02
a) Ein Eröffnungsbeschluß, der den Schuldner nicht namentlich, sondern durch Bezugnahme auf ein Blatt der Akten bezeichnet, ist rechtlich fehlerhaft ergangen, jedoch wirksam, sofern die Person des Schuldners aus der Verweisung eindeutig zu entnehmen ist.
b) Vereinbart der Schuldner mit einem Dritten, dieser solle die geschuldete...