- OLG-CELLE, 23.02.2009, 7 W 2/09
Liegt gegen den Schuldner ein rechtskräftiger Titel ohne die konkrete Feststellung (Attribut) vor, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, und meldet der Gläubiger die Forderung zur Tabelle mit diesem Attribut an, kann einer negativen Feststellungsklage des Schuldners gemäß § 184 Abs. 2...
- BGH, 22.01.2009, IX ZR 235/08
Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des...
- BGH, 18.12.2008, IX ZR 124/08
a) Die Feststellungsklage des Gläubigers zur Beseitigung eines Widerspruchs des Schuldners gegen die Anmeldung einer Forderung als solche auf Grund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist nicht an die Einhaltung einer Klagefrist gebunden.
b) Der (beschränkte) Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung einer...
- BFH, 19.08.2008, VII R 6/07
1. Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S. des § 302 Nr. 1 InsO.
2. § 370 AO ist kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.
- OLG-STUTTGART, 20.02.2008, 10 U 3/08
Auf eine Feststellungsklage gemäß § 184 InsO kann jedenfalls seit dem Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzrechts vom 13.04.2007 die in § 189 Abs. 1 InsO geregelte Ausschlussfrist nicht analog angewendet werden.
- BGH, 17.01.2008, IX ZR 220/06
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, auch für eine bereits zur Tabelle festgestellte Forderung nachträglich angemeldete Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, in die Tabelle einzutragen. Dieser Nachtragsanmeldung...
- OLG-KOBLENZ, 15.11.2007, 6 U 537/07
1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Insolvenztabelle angemeldeten, bereits durch ein Versäumnisurteil rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.
2. Ein...
- BFH, 13.11.2007, VII R 61/06
1. Das FA kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids sowohl gegenüber dem Insolvenzverwalter als auch gegenüber dem Schuldner aufnehmen.
2. Im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch das FA...
- OLG-CELLE, 21.05.2007, 7 W 38/07
Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhe, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die Vollstreckungsaussichten wegen des eröffneten Insolvenzverfahrens nur gering sein...
- BGH, 18.01.2007, IX ZR 176/05
a) Legt der Schuldner Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ein, kann der Insolvenzgläubiger Klage auf Feststellung dieses Rechtsgrundes erheben.
b) Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht...
- BGH, 18.05.2006, IX ZR 187/04
a) Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Tabelle angemeldeten, bereits durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.
b) Ein rechtskräftiger...
- OLG-CELLE, 23.06.2005, 4 U 83/05
1. Für die Festsetzung des Streitwertes einer Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter ist ausschließlich die zu erwartende Insolvenzquote maßgeblich; gleiches gilt für die Festsetzung der Beschwer im Berufungsverfahren.
2. Die Möglichkeit der Vollstreckung gegen den Schuldner nach Aufhebung des...
- OLG-HAMM, 02.03.2005, 13 U 209/04
1. Widerspricht der Schuldner einer bereits durch einen - Gegenstand und Rechtsgrund konkret bezeichneten - Vollstreckungsbescheid titulierten Forderung nach Anmeldung dieser Forderung im Insolvenzverfahren der Qualifizierung der Forderung als aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung herrührend und wird ein entsprechender Widerspruch...
- OLG-NAUMBURG, 07.01.2004, 5 W 98/03
Bei der Feststellungsklage nach § 184 InsO sind sämtliche Einwendungen des Schuldners gegen den Anspruch zu berücksichtigen, also auch der Einwand zwischenzeitlicher teilweiser Beseitigung des geltend gemachten Schadens. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der Schuldner später gemäß § 767 Abs. 2 ZPO mit allen nicht im...