- BGH, 19.02.2009, IX ZR 16/08
Zur Abgrenzung der mittelbaren Zuwendung von der Leistungskette bei der Deckungsanfechtung.
- OLG-NUERNBERG, 04.07.2008, 4 W 590/08
1. Der Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung hat nach einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auch bei zu vertretender Unmöglichkeit der Rückübertragung nur dann Wertersatz zu leisten, wenn eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten ist. Diese liegt bei einer durch den neuen Eigentümer bewilligten Belastung einer...
- OLG-DRESDEN, 03.07.2007, 13 W 665/06
Die Rechtsverfolgung einer bedürftigen Partei erscheint mutwillig, wenn sie für eine streitige entscheidungserhebliche Tatsache, deren Vorliegen sie mangels eigener Wahrnehmung lediglich vermutet, mit Hilfe von Zeugen oder Urkunden beweisen will, die sie nicht selbst zuvor mit positivem Ergebnis befragt bzw. eingesehen hat, obwohl...
- OLG-DRESDEN, 15.02.2007, 13 U 1797/01
1. Geht der Schuldner eine Verpflichtung mit dem Vorsatz ein, seine Gläubiger zu benachteiligen, so ist im Regelfall anzunehmen, dass dieser Vorsatz auch im Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung noch fortbesteht, selbst wenn die Verpflichtung allein nicht zu einer objektiven Benachteiligung der Insolvenzgläubiger geführt...
- OLG-ROSTOCK, 12.02.2007, 3 U 96/06
Rechtsnachfolger i.S. d. § 145 Abs. 2 InsO ist die Bank auch dann nicht, wenn der auf einem bei ihr geführten Konto gutgeschriebene Geldbetrag aufgrund der Buchungen und der Belege nachvollziehbar erfasst werden kann.
- BGH, 24.06.2003, IX ZR 228/02
a) Auch ein Prozeßvergleich wirkt regelmäßig nicht schuldumschaffend.
b) Die Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO setzt voraus, daß der Nachfolger den anfechtbar weggegebenen Gegenstand selbst erlangt; sie scheidet aus, wenn schon dem Ersterwerber die Rückgewähr in Natur vor Eintritt der "Rechtsnachfolge" unmöglich geworden war....
- BGH, 10.01.2002, IX ZR 61/99
a) Auch in der Gesamtvollstreckung findet die Anfechtung gegenüber Einzelrechtsnachfolgern des ersten Leistungsempfängers nach Maßgabe des § 40 Abs. 2 KO, § 145 Abs. 2 InsO statt.
b) Eine Einzelrechtsnachfolge liegt auch vor, wenn der Empfänger eines anfechtbar begebenen Schecks diesen über das Konto einer anderen Person zu...