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JuraForum.deGesetzeInsO§ 139 InsO - Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag 

Stand: 19.04.2013

§ 139 InsO - Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag

Insolvenzordnung

   Dritter Teil (Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
      Dritter Abschnitt (Insolvenzanfechtung)

(1) Die in den §§ 88, 130 bis 136 bestimmten Fristen beginnen mit dem Anfang des Tages, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht eingegangen ist. Fehlt ein solcher Tag, so beginnt die Frist mit dem Anfang des folgenden Tages.

(2) Sind mehrere Eröffnungsanträge gestellt worden, so ist der erste zulässige und begründete Antrag maßgeblich, auch wenn das Verfahren auf Grund eines späteren Antrags eröffnet worden ist. Ein rechtskräftig abgewiesener Antrag wird nur berücksichtigt, wenn er mangels Masse abgewiesen worden ist.



Weitere Vorschriften um § 139 InsO

Entscheidungen zu § 139 InsO

  • BGH, 02.04.2009, IX ZR 145/08
    Ein im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses zulässiger und begründeter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist auch dann für die Berechnung der Anfechtungsfristen maßgeblich, wenn er nach der Eröffnung wegen prozessualer Überholung für erledigt erklärt worden ist.
  • BGH, 09.10.2008, IX ZR 138/06
    a) Hat der persönlich haftende Gesellschafter vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft Leistungen an einen Gesellschaftsgläubiger erbracht, ist grundsätzlich der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft zur Anfechtung berechtigt. b) Im Falle der Doppelinsolvenz von Gesellschaft und...
  • BGH, 15.11.2007, IX ZR 212/06
    Für die Anfechtung der Rückführung eines Kontokorrentkredits kommt es auf den Betrag an, um den die verrechneten Einzahlungen die berücksichtigungsfähigen Auszahlungen im Anfechtungszeitraum übersteigen; der höchste erreichte Sollstand ist grundsätzlich unerheblich (Bestätigung von BGHZ 150, 122, 127). Insolvenzanträge, die...
  • OLG-KOBLENZ, 23.07.2007, 12 U 203/06
    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen aufgrund von Druckanträgen.
  • BGH, 08.12.2005, IX ZR 182/01
    Zur Insolvenzanfechtung innerhalb und außerhalb des gesetzlichen Dreimonatszeitraums abgeführter Sozialversicherungsbeiträge (zusammenfassende Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
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