- OLG-FRANKFURT, 29.07.2009, 23 U 203/08
Die in der realen Gewinn- und Verlustverteilung enthaltenen Kosten und Bestandsprovisionen können für die Ermittlung des gesamten Scheingewinns nicht herangezogen werden, da diese vertraglich vereinbarte Leistungen betreffen, die tatsächlich nicht erbracht wurden.
- BGH, 07.05.2009, IX ZR 71/08
Das Stehenlassen einer ungekündigten, aber kündbaren Darlehensforderung stellt auch im Anwendungsbereich der Schenkungsanfechtung keine zur Entgeltlichkeit führende Leistung dar (Fortführung von BGHZ 174, 297, 311).
- BGH, 02.04.2009, IX ZR 236/07
a) Das Stehenlassen der Gesellschafterleistung, das zur Umqualifizierung in Eigenkapital führt, ist in der Insolvenz des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
b) Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Gesellschafters muss bei der Anmeldung von Forderungen in der Insolvenz der...
- OLG-DRESDEN, 23.12.2008, 13 U 1672/07
1. Eine durch eine mittelbare Zuwendung des Schuldners bewirkte gläubigerbenachteiligende Vermögensverminderung kann auch darin liegen, dass dieser selbst einen Anspruch auf das dem Dritten Zugewandte gegen seinen Leistungsmittler hatte und er diesen Anspruch mit der Leistung an den Dritten verliert.
2. Der Empfänger einer...
- BGH, 11.12.2008, IX ZR 195/07
Dem Insolvenzverwalter steht der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anfechtungsgegner "vorkonkursliche" Schadensersatzansprüche...
- OLG-NUERNBERG, 04.07.2008, 4 W 590/08
1. Der Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung hat nach einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auch bei zu vertretender Unmöglichkeit der Rückübertragung nur dann Wertersatz zu leisten, wenn eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten ist. Diese liegt bei einer durch den neuen Eigentümer bewilligten Belastung einer...
- BGH, 05.06.2008, IX ZR 17/07
Die Einstellung eines Strafverfahrens darf nicht von der Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse abhängig gemacht werden, wenn der Angeschuldigte durch die Erfüllung der Auflage seine Gläubiger benachteiligt.
Entrichtet der Angeschuldigte einen Geldbetrag an die Staatskasse, um eine Auflage zu erfüllen, von der die...
- BGH, 05.06.2008, IX ZR 163/07
Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner zur Tilgung einer Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist nicht unentgeltlich, soweit der Empfänger anschließend die von ihm geschuldete ausgleichende Gegenleistung an den Dritten erbringt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 30. März 2006 IX ZR 84/05, ZIP 2006,...
- OLG-THUERINGEN, 11.03.2008, 5 U 551/07
1. Dem Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters aus §§ 134, 143 InsO auf Rückzahlung ausgeschütteter Scheingewinne können durch den Anleger die ihm gegen die Insolvenzschuldnerin vor deren Insolvenz als aufrechenbare Forderungen zustehenden Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Hiervon erfasst wird der Anspruch...
- OLG-OLDENBURG, 27.11.2007, 9 U 43/07
Ein Ehegatte ist grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung gemäß § 37 Abs. 2 AO hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Eine zwischen den Eheleuten - insbesondere im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe...
- BGH, 16.11.2007, IX ZR 194/04
a) Veranlasst ein Schuldner einen Drittschuldner, seine Leistung nicht an ihn, sondern an einen seiner Gläubiger zu erbringen, oder überträgt der Schuldner die zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit erforderlichen Mittel in das Vermögen des Dritten, der sodann die Verbindlichkeit erfüllt, und fechten, nachdem sowohl der Schuldner...
- OLG-DRESDEN, 03.07.2007, 13 W 665/06
Die Rechtsverfolgung einer bedürftigen Partei erscheint mutwillig, wenn sie für eine streitige entscheidungserhebliche Tatsache, deren Vorliegen sie mangels eigener Wahrnehmung lediglich vermutet, mit Hilfe von Zeugen oder Urkunden beweisen will, die sie nicht selbst zuvor mit positivem Ergebnis befragt bzw. eingesehen hat, obwohl...
- OLG-ROSTOCK, 30.04.2007, 3 U 138/06
1. In Abgrenzung zu einer entgeltlichen Leistung liegt eine unentgeltliche Leistung dann vor, wenn ihr eine gleichwertige Gegenleistung nicht gegenübersteht, die Leistung des Schuldners also eine Vermögensaufgabe bedeutet. Dabei ist Gegenleistung jede Art der Leistung, die auch in der Befriedigung einer Forderung gegenüber einem...
- BGH, 19.04.2007, IX ZR 79/05
Erbringt der Schuldner auf Grund eines "letter of intent" der Gegenseite Werkleistungen, überlässt er den Auftrag jedoch einem Dritten, der den vollen Werklohn erhält, können die vom Schuldner erbrachten Werkleistungen im Verhältnis zum Dritten als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein.
- BGH, 09.11.2006, IX ZR 285/03
Ein Vergleich, der die bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen soll, enthält im Regelfall keine unentgeltlichen Leistungen.
- BGH, 20.07.2006, IX ZR 226/03
Vereinbart der Schuldner mit seinem Vertragspartner, dass eine Belohnung für ein bestimmtes Verhalten zur Hälfte an dessen Ehegatten gezahlt wird, um insoweit den Schenkungsteuerfreibetrag auszunutzen, und wird anschließend entsprechend verfahren, so ist die Zahlung an den Ehegatten auch dann als unentgeltliche, ohne Gegenleistung...
- BGH, 01.06.2006, IX ZR 159/04
a) Der Gläubiger, der für den Fall der nachträglichen Besicherung seine Darlehensrückzahlungsforderung stehen lässt, erbringt damit kein Vermögensopfer, wenn die Forderung im Zeitpunkt der Besicherung nicht mehr durchsetzbar war. Ob andernfalls die Besicherung eine unentgeltliche Leistung im Sinne des Anfechtungsrechts gewesen...
- BGH, 30.03.2006, IX ZR 84/05
a) Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner zur Tilgung einer Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist unentgeltlich, wenn der Empfänger keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat.
b) Für die Frage, ob der künftige Insolvenzschuldner eine unentgeltliche Leistung erbracht hat, sind eine...
- BGH, 03.03.2005, IX ZR 441/00
a) Eine Leistung, die der spätere Gemeinschuldner zur Tilgung einer nicht werthaltigen Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist auch dann als unentgeltlich anfechtbar, wenn der Leistungsempfänger von der Wertlosigkeit seiner Forderung keine Kenntnis hat.
b) Eine Leistung, die der spätere Gemeinschuldner...
- BGH, 22.07.2004, IX ZR 183/03
Die Bestellung einer Sicherheit für eine eigene, durch eine entgeltliche Gegenleistung begründete Verbindlichkeit ist nicht nach § 134 InsO als unentgeltliche Verfügung anfechtbar (Bestätigung von BGHZ 112, 136).