JuraForum.de > Gesetze > InsO > § 119 InsO - Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
Dritter Teil (Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
Zweiter Abschnitt (Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats)
Vereinbarungen, durch die im Voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.
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