- BAG, 19.07.2007, 6 AZR 1087/06
Stimmt ein vorläufiger Insolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einer Betriebsvereinbarung zu, nach der ein verpfändetes Kontoguthaben zur Befriedigung von Restansprüchen der Arbeitnehmer aus einem Sozialplan dienen soll, und führt er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum...
- BAG, 16.05.2007, 8 AZR 772/06
Nach § 113 Satz 3 InsO ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 113 Satz 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter Unkündbarkeit ist dieser Schadensersatzanspruch als Verfrühungsschaden auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste ordentliche...
- BAG, 25.04.2007, 6 AZR 622/06
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Insolvenzverwalter begründet keine Schadensersatzansprüche gem. § 113 Satz 3 InsO.
- BAG, 25.01.2007, 6 AZR 559/06
Gemäß § 60 Abs. 1 InsO ist der Insolvenzverwalter allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen, wobei er für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen hat. Ein Anspruch nach § 60 InsO ist nicht nur...
- LAG-HAMM, 17.08.2006, 17 Sa 2212/05
Eine Vertragsbindung von zum Zeitpunkt der Kündigung noch 13 Monaten aufgrund der vertraglichen Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung rechtfertigt im Fall der Betriebsstilllegung keiner außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist entsprechend § 113 InsO.
- LAG-KOELN, 02.05.2006, 9 (10) Sa 1462/05
1. Nach § 187 SGB III übergegangene Ansprüche auf Arbeitsentgelt fallen zurück, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld abgelehnt wird.
2. Der Schadensersatzanspruch nach § 113 S. 3 InsO wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses kann jedenfalls dann nicht in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG...
- LAG-KOELN, 02.05.2006, 9 Sa 1461/05
1. Nach § 187 SGB III übergegangene Ansprüche auf Arbeitsentgelt fallen zurück, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld abgelehnt wird.
2. Der Schadensersatzanspruch nach § 113 S. 3 InsO wegen vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses kann jedenfalls dann nicht in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG...
- THUERINGER-LAG, 28.03.2006, 7 Sa 404/05
1. Zur betriebsbedingten Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (hier: Abgrenzung zum Betriebsübergang)
2. Der Verfrühungsschaden nach § 113 S. 3 InsO kann nur nach den Vorschriften des Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Die unmittelbare Klage gegen den Insolvenzverwalter ist unzulässig.
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 18.11.2005, 5 Sa 41/05
Zur ursächlichen Haftung des Insolvenzverwalters für Forderungsausfall infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung einer im Prozessvergleich von ihm eingegangenen Verpflichtung zur Bezahlung von Masseverbindlichkeiten (Arbeitsentgeltansprüche eines freigestellten Arbeitnehmers) vor Eintritt von Masseunzulänglichkeit
- BAG, 17.11.2005, 6 AZR 107/05
1. Die vom Insolvenzverwalter wegen Stilllegung eines Geschäftsbereichs ausgesprochene Kündigung ist nicht wegen grob fehlerhafter Sozialauswahl iSv. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO sozial ungerechtfertigt, wenn die Betriebsparteien in einem Interessenausgleich mit Namensliste die Sozialauswahl auf einen der Geschäftsbereiche...
- BAG, 22.09.2005, 6 AZR 526/04
§ 323 Abs. 1 UmwG, wonach im Fall einer Unternehmungsspaltung sich die kündigungsrechtliche Stellung der betroffenen Arbeitnehmer auf Grund der Spaltung für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nicht verschlechtert, steht einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstillegung in der...
- LAG-SAARLAND, 24.08.2005, 2 Sa 177/04
Zur Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Betriebszugehörigkeit.
- BAG, 16.06.2005, 6 AZR 476/04
Die Stilllegung des Betriebes stellt ein dringendes betriebliches Erfordernis iSv. § 1 Abs. 2 KSchG dar, das die Kündigung eines dort beschäftigten Arbeitnehmers auch dann bedingt, wenn er sich in der Arbeitsphase der Altersteilzeit nach dem Blockmodell befindet.
- LAG-KOELN, 02.05.2005, 2 (5) Sa 1607/04
Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.
- LAG-KOELN, 25.04.2005, 2 Sa 874/04
Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch einen neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.
- BAG, 20.01.2005, 2 AZR 134/04
Für eine vom vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 InsO) ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt nicht die verkürzte Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO.
- LAG-HAMM, 27.10.2004, 2 Sa 2186/03
Der Insolvenzverwalter war gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung auch dann zur Kündigung wegen Betriebsstilllegung berechtigt, wenn aufgrund einer im Vorfeld der Insolvenz geschlossenen tariflichen Standortsicherungsvereinbarung als Gegenleistung für den Verzicht der Arbeitnehmer auf einen Teil...
- LAG-MUENCHEN, 14.10.2004, 11 Sa 1596/03
1. Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltene befristete Beschäftigungsgarantie ist Bestandteil der kündigungsrechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers gem. § 323 Abs. 1 UmwG. Im Fall der Insolvenz eines ausgegliederten Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach der Spaltung steht diese Beschäftigungsgarantie jedoch dem...
- LAG-MUENCHEN, 21.09.2004, 11 Sa 25/04
1. Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltene befristete Beschäftigungsgarantie ist Bestandteil der kündigungsrechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers gem. § 323 Abs. 1 UmwG. Im Fall der Insolvenz eines ausgegliederten Unternehmens innerhalb von zwei Jahren nach der Spaltung steht diese Beschäftigungsgarantie jedoch dem...
- LAG-MUENCHEN, 21.09.2004, 11 Sa 29/04
1. Eine Betriebsvereinbarung gilt nach einer Ausgliederung auch dann kollektivrechtlich weiter, wenn der vorherige Betrieb nach der Ausgliederung mit gemeinsamer Leitung weiter geführt wird.
2. Die Schutzvorschrift des § 323 Abs. 1 UmwG macht eine in einer Betriebsvereinbarung aus der Zeit vor der Umwandlung enthaltene...