JuraForum.de > Gesetze > InsO > § 112 InsO - Kündigungssperre
Dritter Teil (Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens)
Zweiter Abschnitt (Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats)
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
Fußnoten:
Zu § 112: Geändert durch G vom 19. 6. 2001 (BGBl I S. 1149).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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