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JuraForum.deGesetzeHwO§ 41 HwO 

§ 41 HwO

Gesetz zur Ordnung des Handwerks


   Zweiter Teil (Berufsbildung im Handwerk)
      Fünfter Abschnitt (Regelung und Überwachung der Berufsausbildung)

Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die Handwerkskammer die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.



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