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JuraForum.deGesetzeHwO§ 109 HwO - Aufgaben des Vorstands 

§ 109 HwO - Aufgaben des Vorstands

Gesetz zur Ordnung des Handwerks

   Vierter Teil (Organisation des Handwerks)
      Vierter Abschnitt (Handwerkskammern)

Dem Vorstand obliegt die Verwaltung der Handwerkskammer; Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich. Das Nähere regelt die Satzung, die auch bestimmen kann, dass die Handwerkskammer durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten wird.



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