JuraForum.de > Gesetze > HOAI > § 24 HOAI - Leistungsbild Grünordnungsplan
Teil 2 (Flächenplanung)
Abschnitt 2 (Landschaftsplanung)
(1) Die Leistungen bei Grünordnungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst. Sie werden zu den in § 23 Absatz 1 Satz 1 genannten in Prozentsätzen der Honorare des § 29 bewertet. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase werden in Anlage 7 geregelt.
(2) § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.
Folgende Vorschriften verweisen auf § 24 HOAI:
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