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JuraForum.deGesetzeHOAI§ 24 HOAI - Leistungsbild Grünordnungsplan 

Stand: 20.05.2013

§ 24 HOAI - Leistungsbild Grünordnungsplan

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

   Teil 2 (Flächenplanung)
      Abschnitt 2 (Landschaftsplanung)

(1) Die Leistungen bei Grünordnungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst. Sie werden zu den in § 23 Absatz 1 Satz 1 genannten in Prozentsätzen der Honorare des § 29 bewertet. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase werden in Anlage 7 geregelt.

(2) § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.


Weitere Vorschriften um § 24 HOAI

Entscheidungen zu § 24 HOAI

  • BGH, 27.11.2008, VII ZR 211/07
    Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen. Ein bei Auftragserteilung vereinbarter Umbauzuschlag kann einvernehmlich...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 24 HOAI:

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