JuraForum.de > Gesetze > HintO > § 23 HintO
FÜNFTER ABSCHNITT (Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe)
Mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe verfällt die Hinterlegungsmasse dem Reich.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Dezember 2010 durch Artikel 17 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614).
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