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HintO - Hinterlegungsordnung

Übersicht

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-15, veröffentlichten bereinigten Fassung

Außer Kraft am 1. Dezember 2010 durch Artikel 17 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614)

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:


Fußnoten:

(1) Amtl. Anm.:

Überschrift: Nach Ansicht der Länderkommission zur Rechtsbereinigung gem. Art. 123 ff. GG 100-1 zum überwiegenden Teil kein Bundesrecht




ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

ZWEITER ABSCHNITT
Annahme

DRITTER ABSCHNITT
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

VIERTER ABSCHNITT
Herausgabe

FÜNFTER ABSCHNITT
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

SECHSTER ABSCHNITT
Kosten Sechster Abschnitt: Vgl. jedoch Art. 4 G v. 07.08.1952 363-2 (Gebührenzuschlag in Höhe von 20 vom Hundert)

SIEBENTER ABSCHNITT
Hinterlegung in besonderen Fällen

ACHTER ABSCHNITT
Übergangsbestimmungen

NEUNTER ABSCHNITT
Schlussbestimmungen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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