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JuraForum.deGesetzeHGB§ 92c HGB 

Stand: 17.06.2013

§ 92c HGB

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Siebenter Abschnitt (Handelsvertreter)

(1) Hat der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer nach dem Vertrag nicht innerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben, so kann hinsichtlich aller Vorschriften dieses Abschnittes etwas anderes vereinbart werden.

(2) Das gleiche gilt, wenn der Handelsvertreter mit der Vermittlung oder dem Abschluß von Geschäften betraut wird, die die Befrachtung, Abfertigung oder Ausrüstung von Schiffen oder die Buchung von Passagen auf Schiffen zum Gegenstand haben.



Weitere Vorschriften um § 92c HGB

Entscheidungen zu § 92c HGB

  • OLG-MUENCHEN, 10.06.2009, 7 U 4522/08
    1. Ist in einem Versicherungsvertretervertrag die Anwendung der "Grundsätze Leben" vereinbart worden, umfasst der zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB geltend gemachte Auskunftsanspruch auch dynamische Rentenversicherungen, soweit sie bei Beendigung des Vertretervertrages die Voraussetzungen für künftige...
  • OLG-NUERNBERG, 26.02.2009, 12 W 307/09
    1. Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich. 2. Zur Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigem Handelsvertreter.
  • BGH, 05.11.2008, I ZR 28/06
    Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH,...
  • BGH, 18.04.2007, VIII ZR 117/06
    a) In dem von einem Mineralölunternehmen gegenüber Tankstellenhaltern verwendeten vorformulierten Vertragswerk, das den Abschluss eines Vertrages zum Vertrieb von Kraft- und Schmierstoffen (Agenturvertrag) nebst Anlage (Vereinbarung über Überleitungsgeld und Pacht-/Franchisevertrag) vorsieht, nach dessen Inhalt der...
  • OLG-DRESDEN, 06.12.2006, 12 U 1394/06
    Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die...
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