- OLG-MUENCHEN, 10.06.2009, 7 U 4522/08
1. Ist in einem Versicherungsvertretervertrag die Anwendung der "Grundsätze Leben" vereinbart worden, umfasst der zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB geltend gemachte Auskunftsanspruch auch dynamische Rentenversicherungen, soweit sie bei Beendigung des Vertretervertrages die Voraussetzungen für künftige...
- OLG-NUERNBERG, 26.02.2009, 12 W 307/09
1. Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich.
2. Zur Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigem Handelsvertreter.
- BGH, 05.11.2008, I ZR 28/06
Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH,...
- BGH, 18.04.2007, VIII ZR 117/06
a) In dem von einem Mineralölunternehmen gegenüber Tankstellenhaltern verwendeten vorformulierten Vertragswerk, das den Abschluss eines Vertrages zum Vertrieb von Kraft- und Schmierstoffen (Agenturvertrag) nebst Anlage (Vereinbarung über Überleitungsgeld und Pacht-/Franchisevertrag) vorsieht, nach dessen Inhalt der...
- OLG-DRESDEN, 06.12.2006, 12 U 1394/06
Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die...
- OLG-KOBLENZ, 09.10.2006, 2 W 541/06
Zur Abgrenzung eines Handelsvertretervertrages zu einem Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation weisungsunterworfen erbringt. Demgegenüber ist selbständig, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit...
- OLG-KARLSRUHE, 30.05.2006, 7 W 29/06
1. Für die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 3 ArbGG darauf es kommt an, wie hoch die Vergütung des Handelsvertreters ist und nicht darauf, ob und in welcher Höhe der Anspruch auch erfüllt ist.
2. Im Sinne von § 5 Abs. 3 ArbGG bezogen ist die Vergütung auch dann, wenn sie entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit...
- OLG-KARLSRUHE, 12.05.2006, 1 W 18/06
1. Bei der Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick auf die Verdienstgrenze aus § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG sind weder Provisionsvorschüsse oder gewährte Darlehen, sondern nur die tatsächlich verdienten Provisionen zu berücksichtigen. Auch bei Provisionsansprüchen, die infolge Aufrechnung erloschen sind, ist von...
- LAG-MUENCHEN, 14.07.2005, 4 Sa 114/05
Zum (hier abgelehnten) Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters und Inhabers einer Generalagentur zur Vermittlung von Versicherungen mit Ausschließlichkeitsstatus.
- OLG-CELLE, 09.06.2005, 11 U 110/05
Die - nach dem Wortlauf der Regelung - für beide Seiten geltende Verlängerung der Kündigungsfrist eines Handelsvertreterverhältnisses im Nebenberuf in den AGB des Unternehmers auf eine Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ist unzulässig.
- OLG-DUESSELDORF, 01.06.2005, I-16 W 24/05
1. Ergibt der Vortrag des klagenden Unternehmers, der Rückforderungsansprüche gegen den Handelsvertreter geltend macht, dass der Handelsvertreter als so genannter Einfirmenvertreter i.S.d. § 92 a HGB anzusehen ist und er nicht mehr als die in § 5 Abs. 3 ArbGG bezeichnete Vergütung bezogen hat, so ist für seine Klage gegen den...
- BAG, 15.02.2005, 5 AZB 13/04
Nach § 5 Abs. 3 ArbGG ist die Verdienstgrenze von monatlich 1.000,00 Euro im Durchschnitt der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn der Handelsvertreter in diesen Monaten nicht gearbeitet und nichts verdient hat.
- OLG-DRESDEN, 10.05.2004, 15 W 325/04
Kann ein Anspruch entweder aus einer bürgerlich-rechtlichen Grundlage (Handelsvertretervertrag) oder aus einer arbeitsrechtlichen Grundlage (Anstellungsvertrag) hergeleitet werden (so genannter aut-aut-Fall), sind für die Zulässigkeit des vom Kläger behaupteten Rechtswegs die diesen Rechtsweg begründenden Tatsachen zwar auf ihre...
- OLG-NAUMBURG, 08.03.2004, 7 W (Hs) 3/04
Zur Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer.
- OLG-HAMM, 01.10.2003, 35 U 48/02
Für die Berechnung des dem Versicherungsvertreter zustehenden Ausgleichs nach §§ 89 b, 92 HGB sind allein verdiente Abschlussprovisionen von Bedeutung, daneben gezahlte Folgeprovisionen bleiben dagegen unberücksichtigt, soweit sie sich nicht als Entgelt für eine Vermittlungstätigkeit darstellen.
- OLG-HAMM, 07.02.2003, 35 W 11/02
Zur Abgrenzung des freien Handelsvertreters iSd § 84 HGB vom Arbeitnehmer iSd § 5 ArbGG und der daran anschließenden Frage der Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten aus einem Schuldanerkenntnis
- OLG-MUENCHEN, 20.11.2002, 7 U 5609/01
1. Haben die Parteien die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart, so kann der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters oder eines Importeurs, der seine Tätigkeit bestimmungsgemäß nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erbringen hat, auch dann wirksam abbedungen werden, wenn das nationale Recht des...
- BAG, 24.10.2002, 6 AZR 632/00
1. § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG stellt die von ihr erfaßten selbständigen Einfirmenvertreter Arbeitnehmern lediglich prozessual gleich. Die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder Grundsätze auf das Rechtsverhältnis eines selbständigen Einfirmenvertreters regelt diese Vorschrift nicht.
2. Eine Vereinbarung, nach der ein...
- BAG, 27.06.2001, 5 AZR 561/99
Ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, ist kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt.
- OLG-MUENCHEN, 23.05.2001, 7 U 5676/00
Die Versicherung ist zur außerordentlichen Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages berechtigt, wenn der Versicherungsvertreter erhebliche Provisionen (hier ca. DM 46.000,-) aus dem Abschluss von Lebensversicherungsverträgen für sich beansprucht und erhalten hat, obwohl nicht er, sondern der Bezirksdirektor die Vermittlung...