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JuraForum.deGesetzeHGB§ 92 HGB 

Stand: 19.04.2013

§ 92 HGB

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Siebenter Abschnitt (Handelsvertreter)

(1) Versicherungsvertreter ist, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer vorbehaltlich der Absätze 3 und 4.

(3) In Abweichung von § 87 Abs. 1 Satz 1 hat ein Versicherungsvertreter Anspruch auf Provision nur für Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. § 87 Abs. 2 gilt nicht für Versicherungsvertreter.

(4) Der Versicherungsvertreter hat Anspruch auf Provision (§ 87a Abs. 1), sobald der Versicherungsnehmer die Prämie gezahlt hat, aus der sich die Provision nach dem Vertragsverhältnis berechnet.

(5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für Bausparkassenvertreter.



Weitere Vorschriften um § 92 HGB

Entscheidungen zu § 92 HGB

  • OLG-MUENCHEN, 10.06.2009, 7 U 4522/08
    1. Ist in einem Versicherungsvertretervertrag die Anwendung der "Grundsätze Leben" vereinbart worden, umfasst der zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB geltend gemachte Auskunftsanspruch auch dynamische Rentenversicherungen, soweit sie bei Beendigung des Vertretervertrages die Voraussetzungen für künftige...
  • OLG-NUERNBERG, 26.02.2009, 12 W 307/09
    1. Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich. 2. Zur Abgrenzung zwischen selbständigem und unselbständigem Handelsvertreter.
  • BGH, 05.11.2008, I ZR 28/06
    Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH,...
  • BGH, 18.04.2007, VIII ZR 117/06
    a) In dem von einem Mineralölunternehmen gegenüber Tankstellenhaltern verwendeten vorformulierten Vertragswerk, das den Abschluss eines Vertrages zum Vertrieb von Kraft- und Schmierstoffen (Agenturvertrag) nebst Anlage (Vereinbarung über Überleitungsgeld und Pacht-/Franchisevertrag) vorsieht, nach dessen Inhalt der...
  • OLG-DRESDEN, 06.12.2006, 12 U 1394/06
    Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist, weshalb auch bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro jedenfalls eine starre "Bagatellgrenze", unterhalb derer die...
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