JuraForum.de > Gesetze > HGB > § 5 HGB
Erstes Buch (Handelsstand)
Erster Abschnitt (Kaufleute)
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
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