JuraForum.de > Gesetze > HGB > § 451g HGB - Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
Viertes Buch (Handelsgeschäfte)
Vierter Abschnitt (Frachtgeschäft)
Zweiter Unterabschnitt (Beförderung von Umzugsgut)
Ist der Absender ein Verbraucher, so kann sich der Frachtführer oder eine in § 428 genannte Person
Die Unterrichtung nach Satz 1 Nr. 1 muss in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben sein.
Fußnoten:
Zu § 451g: Eingefügt durch G vom 25. 6. 1998 (BGBl I S. 1588), geändert durch G vom 27. 6. 2000 (BGBl I S. 897).
© "§ 451g HGB - Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum