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JuraForum.deGesetzeHGB§ 451 HGB - Umzugsvertrag 

§ 451 HGB - Umzugsvertrag

Handelsgesetzbuch

   Viertes Buch (Handelsgeschäfte)
      Vierter Abschnitt (Frachtgeschäft)
         Zweiter Unterabschnitt (Beförderung von Umzugsgut)

Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.


Fußnoten:


Zu § 451: Neugefasst durch G vom 25. 6. 1998 (BGBl I S. 1588).



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