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JuraForum.deGesetzeHGB§ 431 HGB - Haftungshöchstbetrag 

§ 431 HGB - Haftungshöchstbetrag

Handelsgesetzbuch

   Viertes Buch (Handelsgeschäfte)
      Vierter Abschnitt (Frachtgeschäft)
         Erster Unterabschnitt (Allgemeine Vorschriften)

(1) Die nach den §§ 429 und 430 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt.

(2) Sind nur einzelne Frachtstücke der Sendung verloren oder beschädigt worden, so ist die Haftung des Frachtführers begrenzt auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts

(3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds.
Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag der Übernahme des Gutes zur Beförderung oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet.
Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.


Fußnoten:


Zu § 431: Neugefasst durch G vom 25. 6. 1998 (BGBl I S. 1588), geändert durch G vom 6. 4. 2004 (BGBl I S. 550).



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
    • Viertes Buch (Handelsgeschäfte)
      • Vierter Abschnitt (Frachtgeschäft)
        • Erster Unterabschnitt (Allgemeine Vorschriften)
      • § 414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen
      • § 449 Abweichende Vereinbarungen
        • Zweiter Unterabschnitt (Beförderung von Umzugsgut)
      • § 451e Haftungshöchstbetrag
      • Fünfter Abschnitt (Speditionsgeschäft)
    • § 461 Haftung des Spediteurs
    • § 466 Abweichende Vereinbarungen

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