Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeHGB§ 426 HGB - Haftungsausschluß 

Stand: 20.05.2013

§ 426 HGB - Haftungsausschluß

Handelsgesetzbuch

   Viertes Buch (Handelsgeschäfte)
      Vierter Abschnitt (Frachtgeschäft)
         Erster Unterabschnitt (Allgemeine Vorschriften)

Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.


Weitere Vorschriften um § 426 HGB

Entscheidungen zu § 426 HGB

  • OLG-FRANKFURT, 09.03.2006, 15 U 86/05
    Zu den Anforderungen an die Haftungsfreistellung des Frachtführers nach § 426 HGB.
  • BGH, 01.12.2005, I ZR 103/04
    Durch einen Verzicht auf die Durchführung von Schnittstellenkontrollen kann von der gesetzlichen Haftungsregelung nur im Wege einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung und nicht durch eine vorformulierte Bestimmung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Frachtführers abgewichen werden.
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 13.07.2005, 5 U 689/04
    1. Im Hinblick auf das transportrechtliche Haftungsregime bestehen Bedenken gegen die Wirksamkeit des Risikoausschlusses in der Frachtführerhaftpflichtversicherung für leichtfertig und in dem Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts herbeigeführte Versicherungsfälle, solange der Versicherer diese...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 426 HGB:

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 426 HGB - Haftungsausschluß"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche