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JuraForum.deGesetzeHGB§ 4 HGB 

Stand: 20.05.2013

§ 4 HGB

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Erster Abschnitt (Kaufleute)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 4 HGB

Entscheidungen zu § 4 HGB

  • BGH, 02.06.1999, VIII ZR 220/98
    HGB § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 2, 4 a.F. Betreibt der Inhaber eines Handwerksbetriebes neben der handwerklichen Tätigkeit im selben Unternehmen noch einen Warenhandel ("gemischtes Unternehmen"), so ist die Frage seiner Kaufmannseigenschaft einheitlich nach dem Gesamtbild des Unternehmens zu beurteilen. Entscheidend ist, welcher...

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 4 HGB:

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