Viertes Buch (Handelsgeschäfte) Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
(1) Steht jemand mit einem Kaufmann derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tag des Abschlusses an Zinsen von dem Überschuß verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.
(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.
Die Vorausabtretung kontokorrentgebundener Forderungen und des kausalen Schlusssaldos aus dem Kontokorrent führt nicht zum Rechtserwerb des Abtretungsempfängers, wenn die Kontokorrentabrede erst mit der Insolvenzeröffnung erlischt (Aufgabe von BGHZ 70, 86).
Die überweisende Bank kann sich bei Fehlbuchungen in Folge von "password fishing" (Phishing) jedenfalls dann auf das Stornorecht nach Nr. 8 AGB-Banken berufen, wenn es sich um eine Hausüberweisung handelt, sie also zugleich Empfängerbank ist. In diesem Fall steht ihr hinsichtlich der Fehlbuchungen grundsätzlich ein...
1. Eine aufgrund antizipierter Verrechnungsvereinbarung im Rahmen eines Kontokorrentenverhältnisses bewirkte Verrechnung ist gem. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unwirksam, wenn die Verrechnungslage durch eine anfechtbare Rechtshandlung hergestellt wurde. Einer gesonderten Anfechtung durch den Insolvenzverwalter bedarf es nicht.
2. Steht...
1. Wird zwischen dem Hersteller (Lieferanten) von Waren, die an rechtlich selbständige konzernzugehörige Abnehmer geliefert werden, und diesen Abnehmern vereinbart, dass die erbrachten Leistungen von einer ebenfalls recchtlich selbständigen konzernzugehörigen Verwaltungsgesellschaft in laufender Rechnung bezahlt werden sollen, so...
a) Der Ablauf der für einen Kontokorrentkredit vereinbarten Frist oder die Fälligstellung eines solchen Kredits führt nicht ohne weiteres zur Beendigung auch des Kontokorrentverhältnisses.
b) Entscheidend für die Frage des Fortbestehens der Kontokorrentabrede nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkreditvertrages ist, was die...
Zu den Voraussetzungen und Wirkungen der Kündigung einer unbefristeten Pfandrechtsbestellung für gegenwärtige und zukünftige Bankverbindlichkeiten eines Dritten (vormaliger Ehegatte des Sicherungsgebers) aus laufender Rechnung.
Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung von Gutschriften einer Bank auf im Soll stehende Konten des späteren Gemeinschuldners nach dessen Zahlungseinstellung.
§ 355 HGB
§ 293 AktG
§ 294 AktG
1. Der Drittschuldner, der sich darauf beruft, die gepfändete Forderung sei kontokorrentgebunden und daher nicht pfändbar, macht einen rechtlichen Ausnahmetatbestand geltend und trägt deshalb die Beweislast für die Kontokorrentabrede.
2. Allein aus der Praxis der Vertragsparteien, sämtliche...
BUNDESFINANZHOF
Leitet ein Steuerpflichtiger planmäßig betriebliche Einnahmen auf ein gesondertes Konto, um von diesem Ausgaben für private Investitionen zu bestreiten, und werden die betrieblichen Aufwendungen ausschließlich von einem getrennten Kontokorrentkonto beglichen, so stellen die für dieses Konto entstehenden...
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