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JuraForum.deGesetzeHGB§ 35 HGB - (weggefallen) 

Stand: 20.05.2013

§ 35 HGB - (weggefallen)

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Dritter Abschnitt (Handelsfirma)

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Weitere Vorschriften um § 35 HGB

Entscheidungen zu § 35 HGB

  • OLG-FRANKFURT, 20.12.2001, 20 W 184/01
    Bei der Eintragung eines kommunalen Eigenbetriebes in das Handelsregister sind als Vorstand im Sinne des § 33 Abs. 2 HGB nicht die Mitglieder des Magistrats, sondern der Betriebsleitung anzugeben, wobei auch die sich aus § 3 HessEigBG ergebenden Einschränkungen mit aufzunehmen sind (§§ 29, 33 HGB, §§ 1,2,3 HessEigBG).

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