- BGH, 24.10.2006, X ZR 124/03
Welche Bedeutung dem Schweigen auf ein Schreiben, das kaufmännische Vereinbarungen wiedergibt, beizumessen ist, wenn um Gegenbestätigung gebeten wurde, lässt sich nicht allgemein entscheiden, sondern ist im Einzelfall zu prüfen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 18.03.1964 - VIII ZR 281/62, NJW 1964, 1269, 1270; RGZ 106, 414, 416; 104,...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 18.08.2005, 8 U 106/04
Von der im Vertrag vorgesehenen Schriftformklausel ist ein Verzicht auf Mietzinsrückstände für die Vergangenheit nicht erfasst.
- OLG-NAUMBURG, 28.10.2004, 2 U 33/04
1. Wenn eine Bürgschaftsbank an ein Kreditinstitut auf eine Ausfallbürgschaft unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderbarkeit eine Abschlagszahlung geleistet hat, hat sie für den Zeitraum, in dem der geleistete Betrag dem Kreditinstitut zur Verfügung gestanden hat, gemäß §§ 812 Abs. 1 S. 2, 2. Fall, 818 Abs. 1, Abs. 2...
- OLG-SCHLESWIG, 09.12.2003, 6 U 27/03
1. Die zivilrechtliche Haftung für Sachmängel bleibt beim Handel mit Arzneimitteln davon unberührt, dass die arzneimittelrechtliche Zulassung eines im Verkehr befindlichen Arzneimittels widerrufen wird.
2. Zu den Voraussetzungen eines Handelsbrauches im Arzneimittelhandel, der von der zivilrechtlichen Haftung für Sachmängel...
- BGH, 22.09.2003, II ZR 172/01
Der Erwerber einer Sache nimmt grob fahrlässig im Sinne von § 366 Abs. 1 HGB die Verfügungsbefugnis des Veräußerers an, wenn er nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muß und weiß, daß die für die Verfügungsbefugnis im Rahmen eines solchen Eigentumsvorbehalts konstitutive...
- OLG-NAUMBURG, 27.06.2002, 2 U 157/01
1. Als Folge einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerspruchs im Rahmen einer Lastschriftreiterei kommt nicht nur ein Schadensersatzanspruch der Gläubigerbank (erste Inkassostelle) gegen den Zahlungsschuldner gemäß § 826 BGB in Betracht, sondern auch Ansprüche der Gläubigerbank gegen die Zahlstelle.
2. Die Schuldnerbank...
- OLG-KARLSRUHE, 13.10.2000, 15 U 59/99
§ 652 BGB, § 346 HGB
1. Zur Frage der Anwendung der Grundsätze über das kaufmännischen Bestätigungschreiben im Rechtsverkehr zwischen Makler und Maklerkunde.
2. Bleibt die Frage der Provisionspflichtigkeit bei Abschluß des Maklervertrages unangesprochen, dann beinhaltet der ausdrückliche Hinweis des Maklers auf die...
- BGH, 11.02.1998, VIII ZR 287/97
BGB § 157; HGB § 346
Bei einer Skontoabrede: "Zahlbar innerhalb von 40 Tagen (bzw. 45 Tagen) mit 3 % Skonto" genügt für die Wahrung der Skontofrist die rechtzeitige Absendung des Verrechnungsschecks.
BGH, Urteil vom 11. Februar 1998 - VIII ZR 287/97 -
OLG Frankfurt a.M.
LG Darmstadt