JuraForum.de > Gesetze > HGB > § 327a HGB - Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Drittes Buch (Handelsbücher)
Zweiter Abschnitt (Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften)
Vierter Unterabschnitt (Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers)
§ 325 Abs. 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 50.000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.
Fußnoten:
Zu § 327a: Eingefügt durch G vom 10. 11. 2006 (BGBl I S. 2553), geändert durch G vom 5. 1. 2007 (BGBl I S. 10).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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