Drittes Buch (Handelsbücher) Erster Abschnitt (Vorschriften für alle
Kaufleute) Zweiter Unterabschnitt (Eröffnungsbilanz.
Jahresabschluß) Erster Titel (Allgemeine Vorschriften)
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
Zweiter Abschnitt (Ergänzende Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit
beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften)
Zweiter Unterabschnitt (Konzernabschluß
und Konzernlagebericht)
Zehnter Titel (Konzernabschluss nach
internationalen Rechnungslegungsstandards)