- OLG-STUTTGART, 08.11.2006, 14 U 60/05
1. Ist an einem Unternehmen eine Vielzahl von Anlegern durch rechtlich selbstständige Verträge still beteiligt, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz für den Fall der Liquidation die Auszahlung eines Barerlöses an den still Beteiligten vorsehen, kann diese vertraglich vereinbarte Art der Liquidation nicht ohne Zustimmung des...
- OLG-HAMM, 19.05.2004, 8 U 189/03
1.
Die Grundsätze über die in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft, die auch für die stille Gesellschaft gelten, hindern grds. einen durch Täuschung zum Beitritt veranlassten stillen Gesellschafter bis zu einer auf sofortige Abwicklung gerichteten außerordentlichen Kündigung an der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 01.10.2003, 3 U 38/02
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leisatz.
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 03.09.2003, 3 U 231/02
1. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft finden grundsätzlich auch auf die atypische stille Gesellschaft Anwendung. Dieses hat zur Folge, dass dem Gesellschafter bei Fehlern bei der Begründung der Mitgliedschaft lediglich ein Anspruch auf eine Beendigung der Gesellschaft bzw. eine gesellschaftsrechtliche...
- OLG-BRAUNSCHWEIG, 03.09.2003, 3 U 252/02
1. Eine Klage auf Feststellung des Vorliegens eines Schuldnerverzuges ist unzulässig. Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage können zwar auch einzelne, sich aus einem umfassenderen Rechtsverhältnis ergebende Rechte und Pflichten sein, nicht aber bloße Vorfragen eines Rechtsverhältnisses oder die Rechtswidrigkeit eines...
- OLG-STUTTGART, 06.11.2002, 14 U 21/02
1.
Macht ein Anleger, der sich als atypisch stiller Gesellschafter an einer Aktiengesellschaft beteiligt hat, geltend, er könne Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsschluss verlangen, so rechtfertigt dies keinen Zahlungsanspruch, der unmittelbar auf Rückzahlung der Einlage und des zusätzlich gezahlten Agios...
- OLG-DRESDEN, 19.06.2002, 8 U 630/02
1. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft finden auch auf die atypisch stille Beteiligung an einer Gesellschaft Anwendung. Der Gedanke des Verbraucherschutzes schließt die Anwendung dieser Grundsätze nicht aus. Der geschädigte oder widerrufende Anleger kann daher nicht die Rückzahlung seiner Einlage, sondern allenfalls...
- BGH, 09.07.2001, II ZR 205/99
Führen Eheleute eine atypisch stille Gesellschaft, dann kann es interessengerecht sein, hinsichtlich der Abfindung des stillen Gesellschafters danach zu differenzieren, ob gleichzeitig mit der Beendigung der stillen Gesellschaft auch das Unternehmen des Inhabers eingestellt oder ob es fortgeführt wird. Enthält der...
- BGH, 13.11.2000, II ZR 52/99
BGB § 398; HGB § 235
Zum Übergang der Verpflichtung aus der Vorausabtretung eines künftigen Auseinandersetzungsanspruchs im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben eines stillen Gesellschafters.
BGH, Urteil vom 13. November 2000 - II ZR 52/99 -
OLG Koblenz
LG Koblenz