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JuraForum.deGesetzeHGB§ 18 HGB 

Stand: 20.05.2013

§ 18 HGB

Handelsgesetzbuch

   Erstes Buch (Handelsstand)
      Dritter Abschnitt (Handelsfirma)

(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.



Weitere Vorschriften um § 18 HGB

Entscheidungen zu § 18 HGB

  • BGH, 08.12.2008, II ZB 46/07
    Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung - und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr -für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu, wenn sie im Rechts- und...
  • OLG-FRANKFURT, 19.02.2008, 20 W 263/07
    Bei der Eintragung der Zweigniederlassung einer in Großbritannien gegründeten "private limited company by shares" in das Handelsregister kann für den "director" eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung auch dann nicht eingetragen werden, wenn eine diesbezügliche Gestattung in die Satzung...
  • OLG-HAMM, 11.12.2007, 15 W 85/07
    Die einer Firma nach § 17 Abs. 1 HGB zukommende Namensfunktion erfordert nicht die Aussprechbarkeit einer Buchstabenkombination. Die Firma muss nur artikulierbar sein.
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.09.2007, 1 W 81/07
    Zur Zulässigkeit der Eintragung der Zweigniederlassung einer Gesellschaft englischen Rechts (Private Limited Company) mit der Firma "Autodienst-Berlin Limited".
  • OLG-MUENCHEN, 07.03.2007, 31 Wx 92/06
    1. Die Firma der deutschen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des § 18 HGB. 2. Ist die Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtmäßig gegründet, ist bei der Auslegung der nationalen firmenrechtlichen Vorschriften der...
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Erwähnungen von § 18 HGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 18 HGB:

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