Zweites Buch (Handelsgesellschaften und stille
Gesellschaft) Zweiter Abschnitt (Kommanditgesellschaft)
(1) Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
(2) Die in § 118 dem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter eingeräumten weiteren Rechte stehen dem Kommanditisten nicht zu.
(3) Auf Antrag eines Kommanditisten kann das Gericht, wenn wichtige Gründe vorliegen, die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher und Papiere jederzeit anordnen.
Das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten wird grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Gesellschaft eine Publikums-KG mit einer Vielzahl von Kapitalanlegern ist. Die Annahme eines wichtigen Grundes i.S.v. § 166 Abs. 3 HGB setzt jedoch regelmäßig die Darlegung konkreter Umstände voraus, aus...
Das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten wird grundsätzlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Gesellschaft eine Publikums-KG mit einer Vielzahl von Kapitalanlegern ist.
1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kommanditgesellschaft richtet sich der nach § 166 Abs. 3 HGB durchzusetzende Informationsanspruch des Kommanditisten gegen den Insolvenzverwalter.
2. Der Insolvenzverwalter erfüllt diesen Anspruch durch Gewährung von Einsicht in die von ihm in Verwahrung genommenen...
1) Das Informationsrecht des Kommanditisten umfasst auch Geschäftsvorgänge aus dem Zeitraum vor seinem Eintritt in die Gesellschaft.
2) Bei der Abwägung des Informationsbedürfnisses des Kommanditisten und den Interessen der Gesellschaft kann es angemessen sein, die Informationspflicht auf Vorgänge zu beschränken, die in den...
1. Begehrt ein Anleger, der sich nur mittelbar über den sog. Treuhandkommanditisten an einer Kommanditgesellschaft beteiligt hat und dem gesellschaftsvertraglich die Ausübung von Stimm- und Kontrollrechten namens der Treuhänderin gestattet ist, die Feststellung der Unwirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, so...
Ein Treuhandkommanditist kann zu dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (cic) auf Schadenersatz wegen verlorener Kapitalbeteilungen in Anspruch genommen werden, wenn er das Anlagemodell nicht auf eine Missbrauchsmöglichkeit überprüft und das Vertragswerk nicht sicherstellt, dass er Kenntnis und damit...
Reicht das Informationsrecht des Kommanditisten aus § 166 Abs. 1 HGB nicht für eine sachgemäße Ausübung der Mitgliedschaftsrechte aus, besteht ein wichtiger Grund im Sinne von § 166 Abs. 3 HGB.
1. Ein Kommanditist braucht sich dann nicht mehr auf die Einsichtnahme in die Bücher verweisen zu lassen, wenn es aus besonderen Gründen nicht mehr mit dem Vorhandensein von Geschäftsunterlagen zu den Vorgängen, über die er Auskunft verlangt, rechnen muss.
2. Bei einer einseitigen Erledigungserklärung des Klägers ist die...
Zweiter Abschnitt (Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren)
§ 17 Registersachen und unternehmensrechtliche Verfahren