- BGH, 21.04.2009, XI ZR 148/08
a) Zur persönlichen Haftung eines Treugebers, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, zur Veröffentlichung in BGHZ 178, 271 vorgesehen).
b) Zu den Voraussetzungen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.11.2008, 4 U 12/07
Zur Frage, wie sich unter Geltung der akzessorischen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Tilgung einer Verbindlichkeit durch Zwangsverwaltung auf die Haftung des Gesellschafters bei wirksamer Beschränkung der Haftung quotal entsprechend der kapitalmäßigen Beteiligung an der Gesellschaft auswirkt;...
- BGH, 11.11.2008, XI ZR 468/07
a) Ein Treugeber, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält, haftet für Gesellschaftsschulden nicht analog §§ 128, 130 HGB persönlich.
b) Zur Auslegung der in einem formularmäßigen Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht.
c) §...
- BGH, 20.10.2008, II ZR 211/07
Der Schutzzweck der Insolvenzverschleppungshaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG, § 130a Abs. 1 HGB erstreckt sich nicht auf den Schaden, der einem Arbeitnehmer in Gestalt der Uneinbringlichkeit eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (§ 3 EFZG) entsteht.
- OLG-OLDENBURG, 24.04.2008, 8 U 5/08
1) Die Antragspflicht des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH aus § 64 Abs. 1 GmbHG bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH gilt gemäß §§ 130 a Abs. 1, 177 a HGB entsprechend, wenn es um die Insolvenz einer Gesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG geht.
2) Bei Anzeichen einer wirtschaftlichen und...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 09.07.2007, 20 U 179/05
1. Hinsichtlich der Haftung für Altverbindlichkeiten eines vor Anfang 2001 durch Gesellschafterwechsel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beigetretenen Gesellschafters gilt die bis Anfang 2001 geltende Rechtslage fort (Anschluss an BGH mit Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 56/02). Der Vertrauensschutz auf die damals geltende...
- OLG-SCHLESWIG, 24.05.2007, 5 U 38/06
1. Sind Parteien des Darlehensvertrages nach dessen Rubrum allein die Immobilienfonds-GbR sowie die Bank und zahlen die Anleger regelmäßig auf ein Konto des Beteiligungstreuhänders, liegt selbst dann nur eine Fondsfinanzierung der Bank und keine Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts der Anleger - mithin auch keine unmittelbare...
- BGH, 26.03.2007, II ZR 310/05
a) Der in § 130 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 HGB geregelte Ersatzanspruch entspricht demjenigen aus § 64 Abs. 2 GmbHG und ist auf Erstattung der dem Verbot des § 130 a Abs. 2 HGB zuwider geleisteten Zahlungen, nicht dagegen auf Ersatz eines Quotenschadens gerichtet; dieser wird allein durch § 130 a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 HGB erfasst.
b)...
- OLG-KARLSRUHE, 13.03.2007, 17 U 289/06
1. Bilden Darlehensvertrag und Immobilienfondsbeteiligung ein verbundenes Geschäft, haftet der Anleger der Finanzierungsbank bei Unwirksamkeit des Darlehensvertrages wegen nichtiger Treuhandvollmacht lediglich auf Übertragung des finanzierten Gesellschaftsanteils.
2. Die Bank kann deshalb nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§...
- BGH, 05.02.2007, II ZR 51/06
a) Die §§ 130 a Abs. 2 HGB, 64 Abs. 2 GmbHG verbieten dem Geschäftsführer grundsätzlich jegliche Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach Eintritt der Insolvenzreife. Für den Ausnahmefall einer im Interesse der Masseerhaltung notwendigen Aufwendung ist der Geschäftsführer darlegungs- und beweispflichtig.
b) Der...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 07.03.2006, 8 U 106/05
Wirksame Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft durch privatschriftliche Erklärung trotz eines Vorbehalts, die vorgesehenen Vertragsbedingungen in notarieller Form abzuschließen.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 22.12.2005, 8 U 91/05
Ein Scheingesellschafter haftet nicht in analoger Anwendung des § 130 HGB für solche Altverbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die vor Setzung des Rechtsscheins einer Gesellschafterstellung entstanden sind.
- BGH, 12.12.2005, II ZR 283/03
Der Neugesellschafter ist in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der vor der Publikation des Senatsurteils vom 7. April 2003 (BGHZ 154, 370 ff.) bestehenden Rechtslage nicht geschützt, sondern haftet analog § 130 HGB, wenn er die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft kennt...
- OLG-SCHLESWIG, 27.10.2005, 5 U 82/05
1. Bei der Insolvenz einer GmbH & Co. KG haftet der Geschäftsführer der mit der Geschäftsführung beauftragten Komplementär-GmbH gemäß §§ 177 a, 130 III 1 HGB auf volle Rückgewähr von Auszahlungen, die trotz Insolvenzreife an Gesellschaftsgläubiger vorgenommen worden sind. Wie im Falle des § 64 II GmbHG kommt es auf die...
- LAG-HAMM, 08.02.2005, 19 Sa 2429/04
Die Mitteilung der Sozialplanabfindung und des Auszahlungstermins in einem vom Geschäftsführer unterzeichneten Kündigungsschreiben ist nicht als Schuldbeitritt des Geschäftsführers auszulegen.
Eine persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber einem Altgläubiger der Gesellschaft ergibt sich nicht bereits daraus, dass...
- OLG-DRESDEN, 22.12.2004, 8 U 1432/04
Der einer Immobilienfondsgesellschaft bürgerlichen Rechts im Dezember 1995 beigetretene Kapitalanleger haftet in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 HGB für vor seinem Beitritt begründete Verbindlichkeiten aus einem Kredit, den die Gesellschaft zur Finanzierung des Fondsobjektes aufgenommen hatte. Nimmt ihn das Kreditinstitut...
- BAYERISCHER-VGH, 29.11.2004, 22 CS 04.2701
Der nach § 128 HGB haftende Gesellschafter einer OHG, die eine Altlast verursacht hat, kann wegen der insoweit abschließenden Regelung im Bundes-Bodenschutzgesetz nicht unmittelbar zu Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden.
- OLG-CELLE, 06.12.2001, 22 U 155/00
Die geänderte Rechtsprüfung des Bundesgerichtshofs zur Rechtspersönlichkeit der BGB-Gesellschaft hat zur Folge, dass der hier eintretende Gesellschafter für Altschichten der Gesellschaft haftet. Das mit Rücksicht auf diese Änderung der Rechtsprüfung erklärte Anerkenntnis der Klagforderung fällt unter § 93 ZPO.
- OLG-NAUMBURG, 31.05.2001, 1 U 33/00
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine an der Beurkundung beteiligte Kapitalgesellschaft ausnahmsweise keiner Belehrung über die Tragweite ihrer Willenserklärung bedarf, ist auf das konkrete Vertragswerk abzustellen und von den tatsächlich handelnden Personen auszugehen.
2. Auch ein Erfüllungsanspruch kann eine anderweitige...
- OLG-MUENCHEN, 21.01.2000, 23 U 2732/99
Leitsatz:
Übernehmen Gesellschafter bürgerlichen Rechts den Anteil eines weiteren Gesellschafters, so haften sie spätestens dadurch auch persönlich für die von diesem Gesellschafter für die Gesellschaft wirksam eingegangenen Verpflichtungen analog § 128 S. 1 und § 130 Abs. 1 HGB.